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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 04/2022

Themen: Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der kalten Progression - Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen - Teuerungsprämie vs Mitarbeiterbeteiligung - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 03/2022

Themen: Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung - update Corona-Unterstützungen 2022 - Ferienjobs und Steuerpflicht - Energiekostenausgleich und Reparaturbonus - Mietrecht: aktuelle Ergänzungen - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Sonder-Klienten-Info 02a/2022 Ukraine

Themen: Spenden - Bilanzierungsfragen - Kurzarbeit - ukrainische PKW-Kennzeichen ...

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Klienten-Info 02/2022

Themen: Massnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten - weitere updates aus dem Ertragsteuerrecht - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - update Corona-Unterstützungen 2022 - Highlights aus dem Wartungserlass der KöSt-Richtlinien - Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht - Splitter - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 01/2022

Themen: steuerliche Neuerungen 2021 und 2022 - update Corona-Unterstützungen - Aktuelles zur Personalverrechnung 2022 - Judikatur - Splitter Immobilienrecht - Termine ...

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Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen

Nicht-unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen bekommen ihre Mehrkosten für Energie ersetzt.


Mit dem Ziel, dass auch nicht unternehmerisch tätige gemeinnützige Organisationen aus allen Lebensbereichen wie etwa Kunst und Kultur, Gesundheit, Pflege, Sport und auch gesetzlich anerkannte Religionsgemeinschaften ihre Mehrkosten für Energie aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise in den Jahren 2022 und 2023 ersetzt bekommen, wurde Mitte Jänner 2024 die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen veröffentlicht. Von der Förderung (es handelt sich dabei um einen Zuschuss, also um bares Geld) umfasst sind Non-Profit-Organisationen und Religionsgemeinschaften, sofern diese nicht unternehmerisch tätig sind (i.S.d. § 2 UStG) und die Gründung am oder vor dem 31.12.2021 erfolgt ist. Ausgeschlossen sind politische Parteien sowie Kapital- und Personengesellschaften, an denen Gebietskörperschaften mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 50 % beteiligt sind. Falls eine Organisation nur teilweise nicht unternehmerisch tätig ist, ist die Förderung in Form des Energiekostenzuschusses dennoch möglich, wenn die Energiekosten für den nicht unternehmerischen Bereich gesondert ermittelt werden können, weil etwa ein eigener Rechnungskreis besteht.

Der Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen fördert (Energie)Mehrkosten aus betriebsnotwendigen Zahlungsverpflichtungen für Strom, Erdgas, Fernwärme, Fernkälte, Benzin, Diesel, Holzpellets, Hackschnitzel und Heizöl. Die Mehrkosten ergeben sich für das Kalenderjahr 2022 gegenüber dem Kalenderjahr 2021, wobei 30 % der Energiemehrkosten gefördert werden. Für das Kalenderjahr 2023 werden sogar 50 % der Energiemehrkosten - gegenüber den Kosten des Jahres 2021 - gefördert. Keine Förderung wird jedoch dann ausbezahlt, wenn die Förderhöhe unter 800 € ausmacht. Die maximale Förderung pro begünstigte Organisation beträgt 500.000 € (d.h. für die Kalenderjahre 2022 und 2023 gemeinsam), wobei verbundene Organisationen den Maximalbetrag nur einmal gemeinsam ausschöpfen können.

Die Antragstellung soll über eine von der aws einzurichtende elektronische Plattform erfolgen. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben müssen z.B. von einem Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bestätigt werden. Um die Kosten für die externe Bestätigung zumindest teilweise zu ersetzen, wird bei einem Zuschuss unter 15.000 € pro Förderphase die Auszahlung um 500 € pro Förderphase erhöht. Der Antrag für den Energiekostenzuschuss für Non-Profit-Organisationen für das Kalenderjahr 2022 muss spätestens bis 30. Juni 2024 erfolgen, jener für das Kalenderjahr 2023 von 1. Juli 2024 bis spätestens 31. Dezember 2024.