Wir verfügen über eine aufrechte Bescheinigung nach § 35 Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz und sind in das öffentliche Register gemäß § 52 APAG eingetragen. Das bedeutet, dass wir sämtliche gesetzlich vorgesehenen Abschluss- und Sonderprüfungen durchführen dürfen.

Außerdem sind wir in die Liste der anerkannten Qualitätssicherungsprüfer nach dem APAG eingetragen.

Wenn Sie eine der folgenden Leistungen suchen, können wir Ihnen helfen:

  •     Gesetzliche oder freiwillige Jahresabschlussprüfungen
  •     Gesetzliche oder freiwillige Konzernabschlussprüfungen
  •     Prüfung von Privatstiftungen
  •     Gründungsprüfungen, Spaltungs- und Fusionsprüfungen, Restvermögensprüfungen etc.
  •     Rechnungsprüfung und/oder Wirtschaftsprüfung von Vereinen
  •     Bestätigung der Voraussetzungen für das Vorliegen der Spendenabzugsfähigkeit gemäß EStG
  •     Spendengütesiegel   
  •     sonstige Prüfungen und Untersuchungshandlungen (zB für Fördergeber)
  •     Qualitätssicherungsprüfung für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften