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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 02/2026

Themen: Schwerpunkt Arbeitnehmerveranlagung 2025 - Splitter, höchstgerichtliche Entscheidungen, Termine -  ...

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Klienten-Info 01/2026

Themen: Neuerungen 2026 für die Personalverrechung - Änderungen in der Sozialversicherung - Mietzinsanpassung - Neues aus der Umsatzsteuer - Homeoffice als Betriebsstätte - Splitter, höchstgerichtliche Entscheidungen, Termine -  ...

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Klienten-Info 06/2025

Themen: was ändert sich ab 1.1.2026 - Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 - update Mietppreisbremse - Abgabenänderungsgesetz 2025 - aktuelle höchstgerichtliche Entscheidungen - noch vor dem 31.12.2025 erledigen ...

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Klienten-Info 05/2025

Themen: Inflationsanpassungsverordnung 2026 - die wichtigsten SV-Werte für 2026 - Erhöhung des IFB ab 1.11.2025 bis 31.12.2026 - Checkliste "Steuertipps zum Jahresende 2025 ...

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Kurz-Info: Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat beschlossen

Anfang Juli 2026 ist das Budgetbegleitgesetz 2027-2028 im Nationalrat beschlossen worden. Verglichen mit der Regierungsvorlage ist es dabei vereinzelt noch zu wichtigen Änderungen gekommen.


Kein Progressionsvorbehalt bei der Erhöhung der Körperschaftsteuer

Für unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften und für beschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften erhöht sich der Körperschaftsteuersatz auf Einkommensteile über 1 Mio. € ab 2028 auf 24 %. Für steuerliche Unternehmensgruppen ist das gesamte Gruppeneinkommen für die 1 Mio. € Schwelle maßgeblich. Erfreulicherweise wurde nunmehr gesetzlich klargestellt, dass im Rahmen der Körperschaftsteuer kein Progressionsvorbehalt zur Anwendung kommt. Entsprechend der Regierungsvorlage hätte ein Progressionsvorbehalt für ausländische Einkünfte, welche gem. DBA freizustellen sind, eingeführt werden sollen. Durch den Progressionsvorbehalt hätte sich der für die inländischen Einkünfte maßgebende Steuersatz erhöht und überdies zu einem bürokratischen Mehraufwand geführt.

Ausschüttungsfiktion bei Gesellschafterverrechnungskonten

In der Regierungsvorlage war noch vorgesehen, dass der Zufluss der Ausschüttung (Ausschüttungsfiktion) bereits am Tag nach dem Bilanzstichtag erfolgen soll. Nunmehr gilt als Zeitpunkt für den Zufluss der Ausschüttung der Tag nach der Feststellung des Jahresabschlusses bzw. spätestens nach fünf Monaten. Zu Änderungen ist es auch bei der Bagatellgrenze von 50.000 € gekommen – sie ist nunmehr generell anzuwenden und nicht nur für Gesellschafter mit einem Beteiligungsausmaß von mindestens 10 %. Schließlich gilt die Ausschüttungsfiktion nicht nur für Verrechnungsforderungen gegenüber Gesellschaftern, sondern auch gegenüber diesen nahestehenden Personen sowie für mittelbare Gesellschafter.