Allgemeine Revisions- und Treuhandgesellschaft m.b.H.
Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Graz
Brückenkopfgasse 1/2. OG, A-8011 Graz
Telefon: 0316 / 825501 - E-Mail: artg@artg.at
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Themen: Progressionsabgeltungsgesetz 2025 - SV Werte für 2025 - Senkung der Zinssätze - Checkliste "Steuertipps zum Jahresende 2024 ...
Themen: Inflationsanpassung ab 2025 - Ausweitung der Betrugsbekämpfung - Abgabenänderungsgesetz 2024 - Nachversteuerung GFB bei Unternehmensübertragungen - Höchstgerichtliche Entscheidungen - Splitter - Termine ...
01.09.2025 -
Durch die Abschaffung der "kalten Progression" wird die jährliche aufgrund der Inflation entstehende Mehrbelastung abgegolten
01.09.2025 -
Neben der in der Öffentlichkeit regelmäßig diskutiertensteuerlichen Behandlung von Trinkgeldern- Trinkgelder sind und bleiben weiterhinsteuerfrei(Klarstellungen sind geplant) - ist auch
...01.08.2025 -
Eine Steuerpflichtige wollte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung die Kosten für eine Schulteroperation in einer Privatklinik als außergewöhnliche Belastung geltend machen
01.07.2025 -
modifizierte Variante der Mitarbeiterprämie - Kilometergelt für Motorräder und Fahrräder - Geringfügigkeitsgrenze eingefroren - e-card Serviceentgelt - Korridorpension
01.07.2025 -
Die steuerliche Geltendmachung von Kosten bzw. Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist ein häufiger Streitpunkt zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung
01.07.2025 -
Absichtserklärung zur künftigen Einnahmenerzielung nicht ausreichend
01.07.2025 -
Das Zufluss-Abfluss-Prinzip regelt die zeitliche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben im österreichischen Einkommensteuerrecht.
01.07.2025 -
modifizierte Variante
01.06.2025 -
weitere Sparmaßnahmen beschlossen
01.06.2025 -
Seit der COVID-19 Pandemie könnenAusgabenfürergonomisch geeignetes Mobiliarwie insbesondere Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung eines in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatzes (Homeoffice) bis zu insgesamt300 € pro
...01.05.2025 -
Der VwGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob mehr als 60 % (im konkreten Fall sogar 95 %) der Kosten eines Notebooks samt Zubehör als Werbungskosten geltend gemacht werden können.
01.04.2025 -
Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Regierungsprogramm mitunter einige steuerliche Änderungen vor