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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 04/2022

Themen: Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der kalten Progression - Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen - Teuerungsprämie vs Mitarbeiterbeteiligung - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 03/2022

Themen: Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung - update Corona-Unterstützungen 2022 - Ferienjobs und Steuerpflicht - Energiekostenausgleich und Reparaturbonus - Mietrecht: aktuelle Ergänzungen - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Sonder-Klienten-Info 02a/2022 Ukraine

Themen: Spenden - Bilanzierungsfragen - Kurzarbeit - ukrainische PKW-Kennzeichen ...

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Klienten-Info 02/2022

Themen: Massnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten - weitere updates aus dem Ertragsteuerrecht - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - update Corona-Unterstützungen 2022 - Highlights aus dem Wartungserlass der KöSt-Richtlinien - Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht - Splitter - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 01/2022

Themen: steuerliche Neuerungen 2021 und 2022 - update Corona-Unterstützungen - Aktuelles zur Personalverrechnung 2022 - Judikatur - Splitter Immobilienrecht - Termine ...

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Zuschüsse für energieintensive Unternehmen

teilweise Abfederung der massiven Kostensteigerungen


Der dramatische Anstieg bei den Energiekosten stellt fast alle Unternehmen vor massive Kostensteigerungen. Eine teilweise Abfederung sollen die Maßnahmen aus dem bereits beschlossenem Unternehmens-Energiekostenzuschussgesetz - UEZG - bringen. Ziel ist die Unterstützung von "energieintensiven Unternehmen". Als solche gelten Unternehmen, bei denen sich die Energie- oder Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes bzw. Umsatzes belaufen.

Unter "Produktionswert" ist der Umsatz, bereinigt um Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbene Waren und Dienstleistungen minus Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf, zu verstehen. Es handelt sich somit um eine Art "Rohertrag". Erste Details zu den antragsberechtigten Unternehmen aus der Förderungsrichtlinie sind bereits bekannt.

Die Förderung richtet sich an energieintensive, gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen und unternehmerische Bereiche von gemeinnützigen Vereinen. Nicht förderungsfähig sind energieproduzierende und mineralverarbeitende Unternehmen oder die land- und forstwirtschaftliche Urproduktion. Die Förderung ist auch an die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen geknüpft. So ist vorgesehen, dass bis zum 31.3.2023 Energiesparmaßnahmen im Bereich der Beleuchtung und Heizung im Außenbereich gesetzt werden müssen, um die Förderung erhalten zu können.

Gefördert werden Mehrkosten für den betriebseigenen Verbrauch von Strom, Treibstoffen und Gas bis maximal 400.000 € pro Unternehmen. Abhängig von der Betroffenheit und der Branche des betreffenden Unternehmens kann die Förderung für Strom und Erdgas auch höher ausfallen. Sitz oder Betriebsstätte in Österreich sind dabei eine Voraussetzung. Die Förderungen beziehen sich auf Energieaufwendungen, die im Zeitraum zwischen 1.2.2022 und 30. September 2022 anfallen.

Mit der Abwicklung der Zuschüsse wird die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) beauftragt.