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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 04/2022

Themen: Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der kalten Progression - Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen - Teuerungsprämie vs Mitarbeiterbeteiligung - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 03/2022

Themen: Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung - update Corona-Unterstützungen 2022 - Ferienjobs und Steuerpflicht - Energiekostenausgleich und Reparaturbonus - Mietrecht: aktuelle Ergänzungen - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Sonder-Klienten-Info 02a/2022 Ukraine

Themen: Spenden - Bilanzierungsfragen - Kurzarbeit - ukrainische PKW-Kennzeichen ...

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Klienten-Info 02/2022

Themen: Massnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten - weitere updates aus dem Ertragsteuerrecht - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - update Corona-Unterstützungen 2022 - Highlights aus dem Wartungserlass der KöSt-Richtlinien - Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht - Splitter - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 01/2022

Themen: steuerliche Neuerungen 2021 und 2022 - update Corona-Unterstützungen - Aktuelles zur Personalverrechnung 2022 - Judikatur - Splitter Immobilienrecht - Termine ...

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Zwangsläufigkeit als strenges Kriterium bei außergewöhnlichen Belastungen

Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen?


An die steuerliche Geltendmachung von Kosten als außergewöhnliche Belastung stellt die Finanzverwaltung seit jeher strenge Kriterien. So muss die Belastung außergewöhnlich sein, zwangsläufig erwachsen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigten. Von Zwangsläufigkeit ist auszugehen, wenn der Steuerpflichtige sich der Belastung aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann.

Der VwGH hatte sich (GZ Ra 2019/13/0076 vom 3.12.2021) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem eine Steuerpflichtige die Pflegeheimkosten für ihren Schwager als außergewöhnliche Belastung geltend machen wollte. Sie habe sich ihrer Schwester nach deren Tod moralisch verpflichtet gefühlt, die ihren Mann (den Schwager) aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands in einem Pflegeheim untergebracht hatte. Der Schwager bezog neben Pension und Pflegegeld auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und war dennoch nicht in der Lage gewesen, die Pflegeheimkosten zur Gänze zu bestreiten. Zum Verkauf der Wohnung bestand auch keine Möglichkeit, da die Wohnung ohnehin vermietet wurde und die Mieterlöse für die Abdeckung der Pflegeheimkosten verwendet wurden.

Im Rahmen der Entscheidungsfindung führte der VwGH aus, dass bei der im konkreten Fall in Frage kommenden Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen nicht das persönliche Pflichtgefühl des Steuerpflichtigen maßgebend ist, sondern der objektive Pflichtbegriff nach den herrschenden moralischen Anschauungen entscheidend ist. Ein wichtiges Kriterium ist überdies, dass Aufwendungen nur insoweit als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können, als sie endgültig aus dem eigenen Vermögen des Steuerpflichtigen getragen werden müssen. Sofern die Beträge zunächst verausgabt werden müssen, jedoch später ersetzt werden, können sie nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich in Abzug gebracht werden. Wird auf den (zustehenden) Ersatz der Aufwendungen verzichtet, ist ebenso wenig Zwangsläufigkeit gegeben, weil in einem solchen Fall aus freiem Entschluss die Aufwendungen endgültig getragen werden. Demnach wären der Schwägerin - nicht zuletzt durch den Wert der Wohnung des Schwagers - Alternativen wie z.B. ein Darlehen an den Schwager (und somit Ansprüche gegen die Verlassenschaft) offen gestanden anstelle der anteiligen Tragung der Pflegeheimkosten. Der VwGH verneinte im Endeffekt das Merkmal der Zwangsläufigkeit und somit die Geltendmachung als außergewöhnliche Belastung.