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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 04/2022

Themen: Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der kalten Progression - Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen - Teuerungsprämie vs Mitarbeiterbeteiligung - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 03/2022

Themen: Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung - update Corona-Unterstützungen 2022 - Ferienjobs und Steuerpflicht - Energiekostenausgleich und Reparaturbonus - Mietrecht: aktuelle Ergänzungen - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Sonder-Klienten-Info 02a/2022 Ukraine

Themen: Spenden - Bilanzierungsfragen - Kurzarbeit - ukrainische PKW-Kennzeichen ...

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Klienten-Info 02/2022

Themen: Massnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten - weitere updates aus dem Ertragsteuerrecht - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - update Corona-Unterstützungen 2022 - Highlights aus dem Wartungserlass der KöSt-Richtlinien - Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht - Splitter - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 01/2022

Themen: steuerliche Neuerungen 2021 und 2022 - update Corona-Unterstützungen - Aktuelles zur Personalverrechnung 2022 - Judikatur - Splitter Immobilienrecht - Termine ...

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Verlängerung der Erleichterungen bei der Offenlegung des Jahresabschlusses

Unlängst wurde vom Nationalrat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes bzgl. Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern.


Folglich verlängert sich die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2021 von 9 auf 12 Monate - die Aufstellungsfrist wird von 5 auf 9 Monate erstreckt. Gleiches gilt für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag vor 31.12.2021, bei denen die Frist für die Aufstellung am 16. März 2020 noch nicht abgelaufen war.

Für Bilanzstichtage nach dem 31.12.2021 soll eine Einschleifregelung zur Anwendung kommen. Die Offenlegungsfrist für die Bilanzstichtage zum 31.1.2022 und zum 28.2.2022 endet ebenfalls am 31.12.2022. Ab dem Bilanzstichtag zum 31.3.2022 ist dann wiederum eine Offenlegungsfrist von 9 Monaten zu beachten. Übrigens kann die Aufstellungsfrist letztmalig für Unterlagen mit Stichtag 29. April 2022 auf fünf Monate und 1 Tag verlängert werden.