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News und aktuelle Themen

Auf diesen Seiten finden Sie Neuigkeiten aus verschiedenen Bereichen. Diese werden für Sie regelmäßig aktualisiert, sodass Sie immer auf dem neuesten Stand bleiben können...

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Klienten-Info 04/2022

Themen: Teuerungs-Entlastungspaket II und III - Abschaffung der kalten Progression - Energiekostenzuschüsse - Hilfe für energieintensive Unternehmen - Teuerungsprämie vs Mitarbeiterbeteiligung - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 03/2022

Themen: Abgabenänderungsgesetz 2022 in Begutachtung - update Corona-Unterstützungen 2022 - Ferienjobs und Steuerpflicht - Energiekostenausgleich und Reparaturbonus - Mietrecht: aktuelle Ergänzungen - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Sonder-Klienten-Info 02a/2022 Ukraine

Themen: Spenden - Bilanzierungsfragen - Kurzarbeit - ukrainische PKW-Kennzeichen ...

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Klienten-Info 02/2022

Themen: Massnahmen zur Abfederung der hohen Energiekosten - weitere updates aus dem Ertragsteuerrecht - Arbeitnehmerveranlagung 2021 - update Corona-Unterstützungen 2022 - Highlights aus dem Wartungserlass der KöSt-Richtlinien - Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht - Splitter - höchstgerichtliche Entscheidungen - Termine ...

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Klienten-Info 01/2022

Themen: steuerliche Neuerungen 2021 und 2022 - update Corona-Unterstützungen - Aktuelles zur Personalverrechnung 2022 - Judikatur - Splitter Immobilienrecht - Termine ...

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WiEReG - Vorteile des Compliance Packages

Compliance Packages können den Aufwand für die betroffenen Parteien erheblich verringern und Prozesse wesentlich beschleunigen.


Das BMF hat Mitte Dezember 2021 (GZ 2021-0.881.749 vom 17. Dezember 2021) eine Information veröffentlicht, in welcher typische Anwendungsfälle sowie die Funktionsweise von Compliance Packages erläutert werden. Im Rahmen des Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetzes können Compliance Packages den Aufwand für die betroffenen Parteien erheblich verringern und Prozesse wesentlich beschleunigen.

Mithilfe eines WiEReG-Compliance Package können jene Dokumente, die für die Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer erforderlich sind, auf freiwilliger Basis an das Register übermittelt werden und von verpflichteten Unternehmen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten eingesehen und verwendet werden. Kreditinstitute, Finanzinstitute, Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder, Rechtsanwälte usw. können ihre Verpflichtung zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer ihrer Kunden aufgrund der Sorgfaltspflichten zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Basis dieser Dokumente erfüllen.

Typischerweise handelt es sich dabei um zeitaufwändige Prozesse - allein schon bei der Anfrage und Übersendung der Dokumente. Das Compliance-Package bringt hier Vorteile, da bei Einsicht in das Compliance-Package Kosten- und Zeitersparnis erreicht werden kann. Überdies können Rechtsträger durch das Compliance-Package ihre Aufbewahrungspflicht gem. WiEReG im digitalen Wege erfüllen. Durch Verwendung des Compliance Packages kann sich die Kostenersparnis sogar vervielfachen, da auch untergeordnete Rechtsträger ihre Aufbewahrungspflicht im digitalen Wege erfüllen können. Konkret kann ein Compliance-Package eines übergeordneten Rechtsträgers von einer beliebigen Anzahl untergeordneter Rechtsträger durch einen Verweis verwendet werden. Schließlich kann ein Compliance-Package innerhalb des Gültigkeitszeitraums von einem Jahr beliebig oft verwendet werden. Dies bedeutet, dass - keine unterjährigen Änderungen vorausgesetzt - nur einmal jährlich im Rahmen der Durchführung der Sorgfaltspflichten der Rechtsträger zur Feststellung und Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer dahingehend überprüft werden muss, ob die gemeldeten wirtschaftlichen Eigentümer noch aktuell sind. Darüber hinaus müssen nur jene Dokumente und Nachweise erneuert werden, für die besondere Erfordernisse bestehen (etwa die Bestätigung der Geschäftsführung oder Dokumente von ausländischen Ebenen).

Schließlich kann die Einsicht in Compliance-Package (in der öffentlichen Einsicht ist es sowieso nicht enthalten) im Zuge der Meldung auch auf einen bestimmten Adressatenkreis eingeschränkt werden. So kann das Compliance-Package für Kreditinstitute, mit denen eine Geschäftsbeziehung besteht, freigeschalten werden - darüber hinaus kann die Einsicht direkt beim Rechtsträger oder bei dessen berufsmäßigen Parteienvertreter angefragt werden und im elektronischen Wege freigegeben oder abgelehnt werden.